top of page

Organisation  

Hebammenhilfe ist eine Leistung der Krankenkassen. Beachten Sie dazu auch die Homepage des österreichischen HebammengremiumSie haben bereits während der Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenbetreuung (kostenlose Hebammenberatung im Rahmen des Mutter-Kind-Pass zwischen der 18. und 22. SSW sowie zwei Hausbesuche im Rahmen einer ambulanten Geburt). Nach der Geburt haben Sie unabhängig vom Entlassungstag bis zum 5. Tag nach der Geburt Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme - nach einen Kaiserschnitt bis zum 6. Tag nach der Geburt - bei medizinischer Notwendigkeit sogar bis 8 Wochen nach der Geburt (z.B. bei Stillschwierigkeiten, Nahtschmerzen oder schlecht heilender Nabel beim Neugeborenen). 


Meine Abrechnung erfolgt 8 Wochen nach der Geburt (Einmalzahlung oder in drei gleichbleibenden Monatsraten mittels Banküberweisung). Die bezahlte Rechnung reichen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung ein und erhalten 80 % der Kassentarife rückerstattet. Aus organisatorischen Gründen werden Schwangere gebeten, sich möglichst frühzeitig für eine Betreuung anzumelden !

bottom of page